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News zum Coronavirus

"Ausbildungsplätze sichern": verlängerte Antragsfristen!

Zum 1. Januar wurden mehrere Antragsfristen des Bundesprogramms “Ausbildungsplätze sichern” verlängert. Welche Betriebe davon profitieren können.

Am 1. Januar 2022 ist eine Änderungsbekanntmachung der ersten Förderlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" in Kraft getreten. Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen (31. Dezember 2021 für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit; 15. Februar 2022 für Ausbildungsprämien (plus) sowie 31. Juli 2021 für den "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen") wurden bis zum 15. Mai 2022 verlängert. 

Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021. 

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt Betriebe, wenn die Anzahl der Ausbildungsplätze gehalten oder sogar erhöht wird. Um eine Förderung aus dem Bundesprogramm beantragen zu können, muss der Betrieb allerdings erheblich von der Corona-Krise betroffen sein.